Dinslakener Geschichte


Aus den Anfängen der Stadt Dinslaken
 
Dinslaken wurde 1273 durch Dietrich VII. Graf von Kleve zur Stadt erhoben und mit entsprechenden Privilegien ausgestattet. Die Anfänge der Siedlung gehen sicher einige Jahrhunderte weiter zurück.

Die älteste, dem Datum nach genau festgelegte Erwähnung des vollen Namens wird 1163 bezeugt, wo ein Antonius de Dynslaken in einer Urkunde des Grafen Theoderich von Kleve als Zeuge erscheint. Derselbe Antonius begegnet uns dann 1190 als "castellanus", d.h. Verwalter oder Burggraf, von Dinslaken.

In einem Grund- und Zinsbuch der Abtei Werden kommt in einem aus der 2. Hälfte des 12 Jahrh. stammenden Abgabenverzeichnis ein "Lake juxta Histincfelde", d.h. "Lake bei Hiesfeld", vor. Das Wort "Lake", das Brackwasserstelle bedeutet und auf die sumpfige, wasserreichen Gegen hinweist, ist die Grundform des späteren Stadtnamens. Dazu trat dann die Vorsilbe "Dins", eine Gegenwartform zu "gedunsen". An dieser Stelle mit aufquellendem Wasser lag also die Burg auf einer "Motte", einem künstlichen Erdhügel.

Bei dem einstigen Kastell in Dinslaken hat es sich vermutlich um eine Reichsburg gehandelt. Anders ist nicht zu erklären, warum der Kaiser im 14. Jahrhundert seine Zustimmung zu einem Besitzwechsel der Burganlage abgegeben hat. Wenn man bedenkt, dass Dinslaken zwischen den Burganlagen Kaiserswerth und Wesel liegt, ist die Vermutung nicht ganz abwegig. Urkundlich kann dies jedoch nicht belegt werden.

Das Sumpfgelände und die verschiedene Arme des Rotbachs, welche die Stadt durchflossen und die Stadtgräben mit Wasser füllten, boten zusammen mit festen Mauern und Toren Sicherheit für alle, die hier wohnten. So entwickelte sich die kleine ärmliche Siedlung zu einem beachtlichen städtischen Gemeinwesen.

Dinslaken war ab 1317 Sitz des Amtmanns, später Drosten für das "Land Dinslaken", welches das gesamte Gebiet zwischen Schermbeck, dem Vest Recklinghausen, dem Rhein und Duisburg umfasste. Südöstlich der Burg entwickelte sich eine kleine Ansiedlung, die 1273 unter Dietrich VII. Graf von Kleve Stadtrechte erhielt. Die Neustadt am Kirchweg nach Hiesfeld wird 1349 genannt. Diese besaß bis Ende des 18. Jahrhunderts eine eigene Verwaltung.

1399 erhielten die Schröder, die Gewandmacher, durch Dietrich von der Mrk. ihren Gildenbrief. Der damalige Landesherr, er hatte in Dinslaken Wohnung genommen, besiegelte selbst die Urkunde. Es ist anzunehmen, dass die Gilde schon vorher bestanden hat.

1412 gestattet Graf Adolf I. der Dinslakener Wollwebergilde die Errichtung eines Wollenamtes. Die Bestimmungen des Dinslakener Wollenamtes betrafen das Weben, Walken, Rauhen, Scheren, Färben, die Maß- und Materialbestimmungen, die Arbeitsordnung und die Abgaben. Das fertige Tuch musste zum Zeichen seiner guten Qualität gesiegelt werden. Von jedem gesiegelten Laken wurde eine Abgabe von 8 Pfennigen entrichtet; 6 erhielt davon die Stadt, 2 der Werkmeister. Diese Werkmeister hatten die Funktion eines Gewerbeaufsichtsbeamten. Sie beriefen die Versammlungen ein, und verwalteten das Vermögen der Gilde.

 

Infos zur Burganlage

1417 wurde Graf Adolf I. durch Kaiser Sigismund mit dem Rang eines Herzogs in den Reichsfürstenstand erhoben. Er baute um 1420 das Dinslakener Kastell zu einer Burganlage aus und ließ eine Stadtbefestigung mit vier Toren anlegen.

Im Jahre 1478 verlieh Herzog Johann I. den Dinslakener Bürgern das Marktrecht.

Die Burg wurde lange Zeit von einem Rentmeister verwaltet. Den Begriff bzw. die Funktion des Rentmeisters ist uns bis heute sowohl im Heimatverein als auch in den traditionellen Pumpennachbarschaften überliefert und erhalten geblieben.

Während des 30jährigen Krieges wurde die Burg im Jahre 1627 von den Holländern niedergebrannt.

Der Hauptturm wird 1770 durch Blitzschlag erheblich beschädigt. Die restliche Burganlage wird umgebaut und Sitz des Dinslakener Rentmeisters.

Anfang des 19. Jahrhunderts zählte Dinslaken etwa 1800 Seelen. Auf der Burg residierte der Domänenrat Friedrich Theodor Althoff, der Vater des berühmten Friedrich Althoff, der als Ministerialdirektor im preußischen Kultusministerium das Schulwesen um die Jahrhundertwende reformierte. Auch die Technischen Hochschulen sie wurden damals erst eingerichtet hat Althoff entscheidend beeinflusst, und den Höheren Mädchenschulen gab er feste Norman.

Die Frau Theodor Althoffs war eine gebürtige Buggenhagen, denen die ehemalige Schlossbesitzung „Haus Bärenkamp“ gehörte.

1853 wird die Dinslakener Burg von der Familie de Fries erworben, die darin eine Landwirtschaft und eine Schnapsbrennerei etabliert.

In den Resten und auf den Trümmern der ehemaligen Burganlage wurde 1909 mit der Errichtung eines Kreishauses begonnen, das durch Brand und Krieg zerstört, wieder aufgebaut wurde. Heute befindet sich in dem ehemaligen Kreishaus das Dinslakener Rathaus mit dem Sitz des amtierenden Bürgermeisters, dem Sitzungszimmer des Stadtrates und einigen Amtsbereichen wie Standesamt Stadtarchiv und Kämmerei.

750-jähriges Jubiläum:
Wie Dinslaken zur Stadt wurde

Birgit Gargitter, NRZ 02.01.2023

Dinslakens Stadtarchivarin Katharina Schinhan mit der Stadterhebungsurkunde. Foto: Markus Joosten

Dinslaken feiert in diesem Jahr (2023) 750-Jähriges. Die Stadterhebungsurkunde aus dem Jahr 1273 ist verschwunden - es gibt aber einen Ersatz.

Man schreibt den 2. August 1273. In der Kirche zu Kalkar wird Dinslakener Geschichte geschrieben, als Dietrich V., Graf von Kleve vor neun Zeugen, die Siedlung Dinslaken zur Stadt erhebt. In der „Geschichte der Stadt Dinslaken 1273 bis 1973“ von Rudolf Stampfuß und Anneliese Triller soll es sich bei Dietrich um den VII gehandelt haben. Was allerdings an verschiedenen Kuriositäten lag – gemeint ist ein und derselbe Mann, den auch Dr. Manuel Hagemann in seinem Aufsatz „750 Jahre Stadt Dinslaken“ im Jahrbuch des Kreises Wesel beschreibt. Seit dem Erscheinen der Stadtgeschichte sind 50 Jahre vergangen, die Forschung hat sich inzwischen weiterentwickelt und neue Erkenntnisse gebracht.

Da sage jemand, Geschichte sei verstaubt – nein, eigentlich ist sie eine Disziplin, die sich dank moderner Wissenschaft immer wieder neu erfindet. Fakt ist, dass Dinslaken schon längere Zeit vor der Stadtgründung eine Siedlung mit zahlreichen Häusern und einer Burg aufwies. Davon geht auch Hagemann aus. Dafür spreche neben manchen Punkten des Privilegs, die das Vorhandensein einer gewissen Einwohnerschaft voraussetzen, auch der Grundriss der späteren Stadt, so Hagemann. Gleichzeitig könne man die Meinung, dass es in Dinslaken ein Adelsgeschlecht gegeben habe, das auf Antonius von Dinslaken zurückging, ausschließen.

Der Herrscher über Dinslaken

Da stellt sich die Frage: Wer war nun der eigentliche Herrscher über Dinslaken? Für Dr. Manuel Hagemann kommen nur drei Akteure in Frage – die römisch-deutschen Kaiser und Könige, die Erzbischöfe von Köln oder die Grafen von Kleve. Belegt seien urkundlich bis 1263 noch Burggrafen, die regelmäßig in Dinslaken lebten, bis sie 1266 ins benachbarte Holten zogen. Für das Jahr 1267 ist Dietrich V., Graf von Kleve, als rechtmäßiger Herr über Dinslaken erwähnt. Also sei anzunehmen, so Hagemann, dass die Klever Grafen die Dinslakener Burgherren verdrängt haben.

Hagemann bezieht sich dabei auf die politischen Verhältnisse jener Zeit: Seit 1257 hatte das Land zwei miteinander konkurrierende Könige, wobei allerdings weder Alfons von Kastillien noch Richard von Cornwall wirklichen Einfluss hatten. Sollte Dinslaken also Reichsgut gewesen sein, wie einige Thesen andeuten, so was das Königtum kaum in der Lage, seinen Anspruch durchzusetzen.

Dann war da noch der Kölner Erzbischof Engelbert von Valkenburg, ein gewichtiger politischer Akteur, der jedoch mit den Kämpfen in Köln reichlich zu tun hatte. Seine guten Verbündeten – die Klever Grafen. Doch was heißt schon Verbündete, wenn es um Macht und Einflussnahme geht. Graf Dietrich IV., er starb 1260, hatte sein Reich zwischen seinen Söhnen Dietrich V. und Dietrich Luf aufgeteilt. Anders als vom Vater erhofft, führten die Söhne Streit miteinander. Einen der Streitpunkte, das sei aber noch nicht hinreichend geklärt, vermutet Hagemann im Erwerb von Dinslaken durch den Grafen Dietrich.

Dass die Stadt für den Klever eine Bedeutung hatte, sei daraus zu ersehen, dass sich Dietrich seit 1270 oft in der Burg zu Dinslaken aufhielt. Als sich die Anzeichen für eine neue Königswahl verdichteten, wollte Dietrich seine Rechte in Dinslaken verstärkt absichern. Das geschah am 2. August 1273 mit der Stadterhebung.

Übrigens war Dinslaken nicht der einzige Ort, der zur Stadt erhoben wurde, Wesel hatte bereits 1241 die Stadtrechte erhalten, 1250 folgte Grieth, Büderich, Orsoy schlossen sich an. Das Original der Dinslakener Stadterhebungsurkunde ist nicht erhalten. Die Dinslakener gingen wohl früher recht schluderig mit ihren Urkunden und Schätzen um.

Bestätigung im Jahr 1343

Beinahe wäre also das wichtigste Dokument der Dinslakener Geschichte für die Zukunft nicht mehr erhalten gewesen, wenn nicht Dietrich VII. von Kleve das Stadtprivileg am 3. August 1343 bestätigte und dabei wörtlich wiederholte. 1434 ließ die Stadt Dinslaken durch zwei Notare erneut eine Abschrift des Stadtprivilegs anfertigen, diese und eine weitere Abschrift im Stadtbuch sind bis heute im Stadtarchiv Dinslaken aufbewahrt.

Was aber war nun so wichtig an dieser Stadterhebung? Zum einen, schreibt Hagemann, dienten Städte mit ihrer Stadtbefestigung ähnlich wie Burgen der militärischen Festigung des Territoriums, also der Grafschaft Kleve. Durch das Stadtprivileg wurde ein neues rechtliches Verhältnis zwischen Stadtherrn und Bürgern geschaffen, von denen sich beide Seiten Vorteile erhofften. Die zahlreichen Vergünstigungen der Bürger sollten neue Stadtbürger anlocken, Handwerk und Wirtschaft sollten sich entwickeln außerdem konnten die Bürger auf Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen hoffen. Zudem galt das Prinzip „Stadtluft macht frei“, das heißt, alle Menschen, die nun in der Stadt wohnten, ob freie oder unfreie, sollten von nun an frei sein, keiner persönlichen Abhängigkeit mehr unterliegen.

Auf der anderen Seite hatten die Stadtbürger auch Verpflichtungen gegenüber dem Klever Landesherrn: So mussten sie etwa sechs Wochen lang auf eigene Kosten dem Landesherrn Heeresfolge leisten, auch zur Landesverteidigung waren sie gezwungen. Des Weiteren wurde das bürgerliche Erbrecht eingeführt, Strafen bei Gewalttaten, den Schutz vor ungerechtfertigten Plünderungen, Zollfreiheit zu Wasser, Lande und auf dem Markt, Fischereirechte im Bruch, lediglich das Jagdrecht gehörte weiterhin dem Grafen, die Befreiung vom Zehnten und Steuern.

Neun Zeugen unterschrieben die Urkunde: Berthold, Herr von Ooy, Theodericus de Monumento (Mörmter bei Xanten), Theodericus de Vonderen (Vondern bei Oberhausen), Luzo de Honepol (Hönnepel bei Kalkar) und Albertus de Are (Traar bei Krefeld) sowie Everwinus de Goyterswich (Götterswickerhamm) und Hinricus de Hongese (Hünxe). Auch Dietrichs Bruder Dietrich Luf unterschrieb. Und nicht zu vergessen Theodericus, der Kleriker, der wohl die Urkunde verfasste.

Wohl ziemlich bald nach der Stadtgründung schaffte sich Dinslaken ein repräsentatives Stadtsiegel an. Das Siegel mit einem Durchmesser von sieben Zentimetern zeigt ein Stadttor mit einem hohen Turm, rechts und links eine sich anschließende Stadtmauer und jeweils einen weiteren Turm. Die umschrift lautet: „SIGILLVM BVRGENSIV(M) OPIDI IN DINCELAKE“ – Siegel der Bürger der Stadt Dinslaken.“