Dinslakener Geschichte: Die Wassermühle auf dem Altmarkt
 



 

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Wichtigste Lebensader Dinslakens war der Rotbach, die ‚Rothe Bache‘ oder „die Beeck“ genannt. Er durchfloss einst mit einigen kleinen Nebenarmen von Ost nach West die Stadt. Schon zur Sicherung der Burg und dann der mittelalterlichen Stadt hatte man sich seines Wasserreichtums bedient und die Gräben füllen lassen. Aber der Rotbach hat den Bürgern der Stadt Dinslaken auch immer wieder Sorgen bereitet. Betrübt uns heute der Umstand, dass er in manchem heißen Sommer nahezu ausgetrocknet ist, so machte früher der Wasserreichtum des Baches nach starken Regengüssen den Dinslakenern oft großen Kummer. Blättert man in alten Urkunden, liest man immer wieder, dass das Bächlein, in dem früher übrigens noch armlange Hechte schwammen, oft zur Gefahr für Mensch, Vieh und Ackerflur wurde. Unverzichtbar war sein Wasser auch für die Gewerbetreibenden und für die Mühle auf dem Altmarkt.

Dort, wo heute die Frauen dienstags und freitags ihr Gemüse kaufen und die neuesten Neuigkeiten austauschen lag früher ein Mühlteig. Noch im Jahre 1910 konnte man das Mühlrad sehen. Es war zwar mit Brettern vernagelt und mit Ziegeln vermauert, doch die Mühle, ein Fachwerkhaus mit Walmdach, stand noch.

Nach dem alten aus dem Mittelalter stammenden deutschen Mühlenrecht war der Betrieb von Mühlen aller Art der Obrigkeit oder dem Grundherrn vorbehalten (Mühlenbann). Die umliegenden Bauernhöfe und Bürger waren bei Geldstrafe zur Benutzung der herrschaftlichen Mühle verpflichtet. Und die Müller passten auf, dass der Bann nicht gebrochen wurde, indem der eine oder andere heimlich zur Windmühle nach Hiesfeld ging. Die Bewirtschaftung der Mühle gehörte zur Zuständigkeit des Domänenrates auf dem Kastell. Dieser hatte dem Müller Kersten sie in Erbpacht „ausgethan“.

Die Wassermühle am Altmarkt, auch Gruit- oder Kornmühle genannt, war die älteste der in Dinslaken vorhandenen Mühlen. Seit 1463 gab es eine weitere Mühle, ein Bockwindmühle, zu der die Bewohner in der Umgebung des Eppinghovener Feldes ihr Getreide bringen mussten. Eine Walkmühle der Tuchmacher lässt sich erst für das Jahr 1537 nachweisen. Nicht mehr von Naturkräften, Wasser oder Wind, sondern von Pferden angetrieben wurde eine so genannte Rossmühle, „auf dem Amts-Hof gelegen“, d.h. außen vor der Burganlage. Sie war wohl nur von 1772 bis 1777 in Betrieb.

Erst in der napoleonischen Zeit (Franzosenzeit), 1811, und den anschließenden preußischen Reformen wurde das Mühlenrecht weitgehend liberalisiert und der Mahlzwang aufgehoben. In der Folgezeit entstanden am Niederrhein viele neue Mühlen, meist Windmühlen.

Trotz Aufhebung des Mühlenbanns musste sich der Dinslakener Müller an die Ortssatzung halten, die verlangte, dass bei Hochwasser die Schützenbretter so niedrig eingesetzt werden mussten, dass keine Überschwemmung entstehen konnte. Das gab immer Ärger mit der Behörde, vor allem wenn durch Unachtsamkeit der Mühlenknechte über Nacht die Stadt unter Wasser stand. Und das soll wiederholt vorgekommen sein.